OHA – Maßnahme

OHA – Orientierung, Heranführung, Arbeitstraining

Je länger Arbeitslosigkeit andauert, um so schwieriger wird es, auf dem Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen. Die OHA-Maßnahme bietet Unterstützung und Begleitung bei der beruflichen Orientierung.

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Koordination -Orientierung/ Heranführung/Arbeitstraining- (OHA)

Koordination OHA

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     01761-30118-30

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich an volljährige, erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Vorrangige Zielgruppe sind integrationsfernere Personen mit komplexen Problemlagen (z.B. fehlende Tagesstruktur, Mobilität, Qualifikation, etc.), insbesondere im gesundheitlichen Bereich und hier vorwiegend mit psychischen Beeinträchtigungen. Bei der Zielgruppe wurde ein Bedarf an Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben festgestellt oder seitens des Fallmanagements vermutet und deren Rehabilitationsfähigkeit ist derzeit (noch) nicht gegeben. Die Teilnehmenden sind bereits häufig in ein umfangreiches Helfernetz eingebunden oder sollen befähigt werden, entsprechende Hilfen in Anspruch nehmen zu können.

Zielsetzung

Die Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung hat folgende Zielsetzungen und Inhalte, die personen- und lösungsorientiert entsprechend dem individuellen Bedarf der Teilnehmenden abgestimmt und umgesetzt werden:

  • Heranführung an den allgemeinen Arbeits- und Ausbildungsmarkt
  • Entwicklung einer beruflichen Perspektive
  • Wiedererlangung und Stärkung der Beschäftigungsfähigkeit
  • Auseinandersetzung mit den persönlichen, individuellen Problemlagen und der damit einhergehenden psychosozialen Beeinträchtigung
  • Identifizierung und Verringerung von persönlichen, individuellen Vermittlungshemmnissen
  • Gesundheitliche Stabilisierung und Stärkung des Gesundheitsbewusstseins
  • Herstellung der Fähigkeit zur Aufnahme eines medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsverfahrens

Zugang

über das Fallmanagement des Job-Centers erhalten Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – wir unterstützen Sie gerne!

Rechtliche Grundlage

§ 45 Abs.1, Satz 1, Nr.1 SGB III,  Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

Leistungsträger

Job-Center

Zielgruppe

Menschen, die Bürgergeld beziehen und deren Vermittlung auf den Arbeitsmarkt auf Grund komplexer Problemlagen erschwert ist.

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