Arbeitsbereich / Werkstatt-Transfer

Menschen mit Behinderung erhalten in den vier Geschäftsfeldern der GpZ Überlingen gGmbH die Möglichkeit, in einem angepassten Umfeld am Arbeitsleben teilzuhaben.

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Koordination Arbeitsbereich (AB)

Koordination Arbeitsbereich

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     01761-30118-33

Zielgruppe

Die Leistung „Arbeitsbereich“ richtet sich an Menschen, deren Aussichten, am Arbeitsleben teilzuhaben, wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind. Sie benötigen deshalb Unterstützung, um zur Teilhabe am Arbeitsleben befähigt zu werden. Das Angebot der Werkstatt Überlingen richtet sich maßgeblich an Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung.

Die Leistung „Werkstatt-Transfer“ ist auf Leistungsberechtigte ausgerichtet, bei denen die Betreuungsintensität im Rahmen des Arbeitsbereichs (noch) nicht bzw. nicht mehr ausreichend ist. Zur Sicherung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben sind diese Leistungsberechtigten auf zusätzliche Unterstützung angewiesen, die entweder direkt auf die Aufgaben am Arbeitsplatz oder auf den Bereich der persönlichen Weiterentwicklung bezogen sein. Merkmale, die Hinweis auf den Bedarf „Werkstatt Transfer“ geben sind bspw. ein Mehrbedarf an Kommunikation und Orientierung oder ausgeprägte Verhaltensauffälligkeiten.

Zielsetzung

Das übergeordnete Ziel der Leistungen ist es, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen die Teilhabe am Arbeitsleben und somit die gesellschaftliche Teilhabe in diesem besonderen Lebensbereich zu ermöglichen.

Die Leistungsangebote beinhalten Ziele wie den Erhalt, die Verbesserung, die Herstellung oder die Wiederherstellung der Leistungs- und Erwerbsfähigkeit aber auch die Weiterentwicklung der Persönlichkeit oder die Förderung des Übergangs auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Das Leistungsangebot Werkstatt-Transfer verfolgt zudem die Ziele, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Leistungsberechtigten so weit zu erhalten oder zu verbessern,

  • dass sie unter den Bedingungen des Werkstatt-Transfer beschäftigt werden können, oder
  • dass sie den Übergang zum Arbeitsbereich der WfbM erreichen können.

Grundlage für die Arbeit mit den Leistungsberechtigten sind die mit dem Leistungsträger vereinbarten Ziele aus dem Gesamt- oder Teilhabeplan (§121 SGB IX).

Die Leistungsberechtigten sind in einem der Geschäftsfelder beschäftigt, das ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht. Sie werden durch die Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung (FABs) angeleitet und qualifiziert. Die Bildungsbegleitung unterstützt die Leistungsberechtigten in ihrem individuellen Entwicklungsprozeß und koordiniert die Förderplanung.
Im Rahmen der arbeitsbegleitenden Maßnahmen finden Bildungsangebote mit unterschiedlichen Schwerpunkten statt.
Leistungsberechtigte erhalten einen Werkstattlohn.

Im GpZ Überlingen

Zugang

Antrag bei der zuständigen Eingliederungshilfe – wir unterstützen Sie gerne!

Rechtliche Grundlage

Arbeitsbereich und Werkstatt-Transfer sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (§56 iVm §49 SGB IX, § 58 SGB IX)

Leistungsträger

Eingliederungshilfe des zuständigen Landkreises, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen.

Zielgruppe

Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer psychischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können

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