Das Hinweisgeberschutzgesetz
Als GpZ Überlingen GmbH ist uns ein konstruktiver und verantwortungsvoller Umgang mit Kritik und Fehlern wichtig. Dies ist Teil unserer Unternehmenskultur und Chance für Weiterentwicklung unserer Organisation. Daher setzen wir die Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes um und bieten Ihnen hier die Möglichkeit, Hinweise auf unethische, unverantwortliche oder illegale Handlungen abzugeben.
Welche Sachverhalte können relevant für einen Hinweis sein?
Themen aus den folgenden Bereichen können u.a. Gegenstand einer Meldung sein:
- Verletzung von Rechten oder der Unversehrtheit von Personen
- Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Diskriminierung oder Belästigung
- Betrug oder Unterschlagung
- Bestechung und Korruption
- Umweltschäden
Bei Rückmeldungen und Fragen zu anderen Themen können Sie gerne die jeweiligen Ansprechpartner oder die Geschäftsleitung kontaktieren oder unser internes Beschwerdemanagement nutzen.
Wie können Hinweise abgegeben werden?
Wir haben uns im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes für die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Jörg Leuchtner (Hinweisgeberschutz Komplettlösung GmbH) entschieden. So ist jederzeit sichergestellt, dass Hinweise nicht nur vertraulich behandelt, sondern auch professionell durch einen Rechtsanwalt entgegengenommen und dokumentiert werden.
Für die Übermittlung stehen verschiedene Kommunikationskanäle zur Verfügung:
- Das digitale Hinweisgeberportal: https://hinweisgeberschutz-komplettloesung.de/gpz-ueberlingen
- Per Mail: gpz-ueberlingen@hinweisgeben.online
- Per Telefon: 0800 0000 812 (für Anrufer kostenfrei)