Berufliche Rehabilitation fördert die berufliche (Wieder-) Eingliederung von Personen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Beeinträchtigung. Die Kosten einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation im GpZ Überlingen können je nach Voraussetzungen der Rentenversicherungsträger, die Agentur für Arbeit oder eine Unfallversicherung übernehmen.
Die Maßnahme ist unterteilt in:
- Eingangsverfahren (Dauer i. d. R. drei Monate) mit dem Ziel zu klären, ob das GpZ Überlingen im jeweils individuellen Fall die geeignete Einrichtung für die berufliche Rehabilitationsnmaßnahme ist und ob der/die Teilnehmende die Mindestanforderungen erfüllt
- Berufsbildungsbereich, der sich unterteilt in das erste und das zweite Jahr. Bestandteil sind neben der praktischen Tätigkeit in einem der Geschäftsfelder des GpZ auch die Auseinandersetzung mit den eigenen Zielen oder z.B. mit dem Thema Gesundheit und Gesunderhaltung. Arbeitserprobungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können die Maßnahme ergänzen.